OASIS Casino Sperre aufheben 2026: Der vollständige Leitfaden zum Entsperren

Die OASIS-Sperre ist das bundesweite Spielersperrsystem, das vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt wird. Wer sich dort eintragen lässt, kann bei keinem der über 8.700 angeschlossenen Glücksspielanbieter in Deutschland spielen. Das System ist spielformübergreifend und umfasst Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und lizenzierte Online-Casinos. Eine eingetragene Sperre bedeutet: Kein Zugang, keine Registrierung, kein Spiel.

Was viele nicht wissen: Die Sperre endet nicht automatisch. Auch nach Ablauf der Mindestdauer bleibt der Eintrag bestehen, bis ein formeller Antrag auf Aufhebung gestellt und genehmigt wird. Wer wieder spielen will, muss den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Das geht seit Ende 2024 vollständig online, setzt aber ein Nutzerkonto bei der BundID und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises voraus.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aufhebung funktioniert, welche Fristen gelten, welche Fehler du vermeiden musst und warum die Wartezeit in der Praxis oft länger ist als die gesetzliche Mindestdauer. Wer eine kurze Antwort will: Der Antrag kann erst nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei unbefristeten Selbstsperren beträgt diese ein Jahr, bei befristeten Sperren entspricht sie der beantragten Frist. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Die vollständige Analyse folgt.

Was ist die OASIS-Sperre und wie funktioniert sie?

OASIS steht für Onlineabfrage Spielerstatus und ist das zentrale Sperrsystem der deutschen Glücksspielaufsicht. Betreiber ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Das System erfasst Selbstsperren, Fremdsperren und behördliche Sperren. Die Eintragung enthält die Identität des Spielers, den Grund der Sperre, den Beginn und die Mindestdauer.

Die Abfrage bei OASIS ist für lizenzierte Anbieter verpflichtend. Bei jeder Registrierung und regelmäßig im laufenden Betrieb wird geprüft, ob für die Person eine Sperre eingetragen ist. Ist das der Fall, muss der Anbieter den Zugang verweigern. Das gilt für stationäre Spielhallen genauso wie für lizenzierte Online-Casinos. Anbieter ohne deutsche Lizenz sind nicht an OASIS angebunden und fragen das System nicht ab.

Im Jahr 2024 verzeichnete das Regierungspräsidium Darmstadt etwa 13 Millionen Abfragen pro Tag und rund fünf Milliarden Abfragen im gesamten Jahr. Über 300.000 Sperren sind aktiv. Mehr als 8.700 Glücksspielunternehmen fragen OASIS ab. Das System ist damit eines der größten und meistgenutzten Glücksspielregulierungsinstrumente in Europa.

Die Arten der OASIS-Sperre

Es gibt drei Arten der Sperre: die Selbstsperre, die Fremdsperre und die behördliche Sperre. Bei der Selbstsperre trägt sich der Spieler freiwillig in das System ein. Die Mindestdauer beträgt bei einer unbefristeten Selbstsperre ein Jahr, bei einer befristeten Sperre drei Monate. Bei der Fremdsperre beantragen Angehörige oder Gläubiger die Sperre. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr. Bei der behördlichen Sperre ordnet die zuständige Behörde die Sperre an.

Die 24-Stunden-Sperre ist eine Sonderform. Sie wird durch Betätigung des Panikknopfes in einem lizenzierten Online-Casino ausgelöst und läuft nach 24 Stunden automatisch aus. Für diese Sperre ist kein Aufhebungsantrag erforderlich. Sie ist als Sofortmaßnahme für Spieler gedacht, die eine kurzfristige Auszeit benötigen.

Die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Sperren ist wichtig. Bei der unbefristeten Sperre beträgt die Mindestsperre ein Jahr ab Eintragung. Danach besteht die Möglichkeit, die Sperre auf Antrag aufzuheben. Bei der befristeten Sperre entspricht die Mindestsperre der beantragten Frist. Sie kann drei Monate betragen oder mehrere Jahre. Eine befristete Sperre über 99 Jahre wird faktisch zu einer unbefristeten Sperre.

Wie kann ich die OASIS-Sperre aufheben?

Die Aufhebung der OASIS-Sperre ist ein formeller Verwaltungsakt. Sie erfolgt ausschließlich auf schriftlichen oder digitalen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt. Eine automatische Aufhebung nach Ablauf der Mindestdauer gibt es nicht. Wer nach Ablauf der Sperre wieder spielen will, muss den Antrag selbst stellen. Ohne Antrag bleibt die Sperre unbefristet bestehen.

Der Antrag kann erst nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei unbefristeten Sperren beträgt diese ein Jahr. Bei befristeten Sperren entspricht sie der Dauer der beantragten Frist. Antragseingänge vor Fristablauf sind unwirksam. Sie werden nicht bearbeitet und nicht aufbewahrt. Wer den Antrag zu früh stellt, muss ihn nach Ablauf der Frist erneut einreichen.

Seit Ende 2024 ist die Antragstellung vollständig digital möglich. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto bei der BundID und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Alternativ kann der Antrag weiterhin per Post gestellt werden. Dazu muss das Online-Formular ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das Regierungspräsidium Darmstadt gesendet werden. Bei dieser Form muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aufhebung

Der erste Schritt ist die Prüfung der Mindestsperrdauer. Stelle sicher, dass die Frist abgelaufen ist. Bei einer unbefristeten Selbstsperre sind das zwölf Monate ab Eintragungsdatum. Bei einer befristeten Sperre ist es die beantragte Frist. Das genaue Datum findest du in der Bestätigung, die du bei der Sperrung erhalten hast.

Der zweite Schritt ist die Vorbereitung der Unterlagen. Du benötigst deinen Personalausweis oder Reisepass. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert. Du benötigst die Bestätigung über die Sperre, falls vorhanden. Bei einer Fremdsperre wird der Dritte, der die Sperre veranlasst hat, von der Behörde angehört. Das kann die Bearbeitung verzögern.

Der dritte Schritt ist die Antragstellung. Nutze das Online-Formular auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt. Fülle alle Felder leserlich aus. Unterschreibe den Antrag eigenhändig. Lade eine Kopie deines Personalausweises hoch. Bestätige die Hinweise zum Datenschutz. Sende den Antrag ab. Du erhältst eine Bestätigung über den Eingang.

Der vierte Schritt ist die Wartezeit. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Aktuell bearbeitet das Regierungspräsidium Darmstadt etwa 1.500 Anträge zur Sperraufhebung pro Woche. Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsbelastung variieren. In foren berichten Nutzer von Wartezeiten zwischen acht Wochen und mehreren Monaten. Eine Garantie für eine schnelle Bearbeitung gibt es nicht.

Der fünfte Schritt ist die Bestätigung. Sobald die Aufhebung im System gespeichert ist, erhältst du ein Schreiben vom Regierungspräsidium Darmstadt, das die Aufhebung bestätigt. Ohne dieses offizielle Schreiben ist es lizenzierten Anbietern nicht möglich, die Aufhebung zu prüfen und dein Spielkonto zu reaktivieren. Bewahre das Schreiben sorgfältig auf.

Die digitale Antragstellung im Detail

Die digitale Antragstellung ist der schnellste Weg. Sie setzt ein Nutzerkonto bei der BundID voraus. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto für Verwaltungsleistungen in Deutschland. Du kannst dich auf der Website der BundID registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und dauert in der Regel wenige Minuten.

Für die digitale Antragstellung benötigst du die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises. Diese Funktion ist auf den meisten modernen Personalausweisen vorhanden. Du benötigst außerdem ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Funktion. Die meisten modernen Smartphones unterstützen NFC. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht die sichere Identifikation gegenüber der Behörde.

Der digitale Antrag ist medienbruchfrei. Das bedeutet: Du musst keine Dokumente ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Der gesamte Prozess läuft online ab. Das reduziert die Bearbeitungszeit und minimiert Fehlerquellen. Die Behörde empfiehlt die digitale Antragstellung ausdrücklich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Aufhebung der OASIS-Sperre benötigst du folgende Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Bestätigung über die Sperre, falls vorhanden, und bei einer Fremdsperre die Anhörung des Dritten. Ein Führerschein wird nicht als Identitätsnachweis akzeptiert. Das Regierungspräsidium Darmstadt akzeptiert nur amtliche Identitätsdokumente.

Die Kopie des Personalausweises muss deutlich lesbar sein. Achte darauf, dass alle vier Ecken sichtbar sind und die Schrift nicht verdeckt ist. Bei einem Reisepass muss die Seite mit dem Lichtbild und die Seite mit den Personalien kopiert werden. Bei einem ausländischen Pass muss die Seite mit dem Aufenthaltstitel ebenfalls kopiert werden.

Die Bestätigung über die Sperre ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Das Regierungspräsidium Darmstadt kann die Sperre auch anhand deiner Personalien im System finden. Wenn du die Bestätigung nicht mehr hast, gib im Antrag an, wann und wo die Sperre eingetragen wurde. Das erleichtert die Zuordnung.

Wie lange dauert die Aufhebung der OASIS-Sperre?

Die Dauer der Aufhebung hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist die Arbeitsbelastung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Aktuell gehen dort etwa 1.500 Anträge zur Sperraufhebung pro Woche ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. In foren berichten Nutzer von Wartezeiten zwischen acht Wochen und mehreren Monaten.

Die digitale Antragstellung ist schneller als die postalische. Bei der digitalen Antragstellung entfällt der Postweg und die manuelle Erfassung. Die Daten werden direkt in das System eingespielt. Bei der postalischen Antragstellung muss der Antrag erst gescannt und erfasst werden. Das verzögert die Bearbeitung um mehrere Wochen.

Bei einer Fremdsperre muss der Dritte, der die Sperre veranlasst hat, angehört werden. Das kann die Bearbeitung zusätzlich verzögern. Die Behörde muss dem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Erst danach kann über die Aufhebung entschieden werden. Bei einer Selbstsperre entfällt dieser Schritt.

Erfahrungsberichte aus der Praxis

In Foren und auf Bewertungsportalen berichten Nutzer von unterschiedlichen Erfahrungen. Ein Nutzer berichtet, dass die Aufhebung nach einem testweisen Sperren etwa acht Wochen gedauert hat. Eine andere Nutzerin berichtet, dass sie seit fünf Monaten auf die Bearbeitung ihres Antrags wartet. Die Wartezeiten sind uneinheitlich und hängen von der individuellen Fallbearbeitung ab.

Ein wiederkehrendes Problem ist die fehlende Kommunikation während der Wartezeit. Viele Nutzer berichten, dass sie weder telefonisch noch per E-Mail eine Auskunft über den Stand ihres Antrags erhalten. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist dafür bekannt, dass es Anträge bearbeitet, aber keine Zwischenbescheide versendet. Wer nachfragt, erhält oft keine Antwort.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Bestätigung nach der Aufhebung. Einige Nutzer berichten, dass die Sperre im System aufgehoben wurde, sie aber keine Bestätigung erhalten haben. Ohne die Bestätigung können lizenzierte Anbieter die Aufhebung nicht prüfen und das Spielkonto nicht reaktivieren. Wer keine Bestätigung erhält, sollte beim Regierungspräsidium Darmstadt nachfragen und um eine schriftliche Bestätigung bitten.

OASIS-Sperre aufheben: Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der OASIS-Sperre und ihrer Aufhebung sind im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geregelt. Die relevanten Normen sind § 8a und § 8b. § 8a regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Sperre. § 8b regelt die Aufhebung der Sperre. Nach § 8b Abs. 2 GlüStV 2021 können Sperren nur nach Antragstellung bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde aufgehoben werden. Das ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Aufhebung ist ein Verwaltungsakt. Sie erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Der Bescheid ist die Grundlage für die Reaktivierung des Spielkontos bei lizenzierten Anbietern. Ohne Bescheid keine Reaktivierung. Die Behörde prüft, ob die Mindestsperrdauer abgelaufen ist und ob keine Gründe gegen die Aufhebung sprechen. Bei einer Fremdsperre wird der Dritte angehört.

Die Aufhebung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an. Das gilt für die Selbstsperre, die Fremdsperre und die behördliche Sperre. Die Beantragung einer Sperre ist ebenfalls kostenlos. Das Regierungspräsidium Darmstadt erhebt keine Gebühren für die Bearbeitung von Sperren oder Aufhebungen.

Was passiert nach der Aufhebung?

Nach der Aufhebung wird die Sperre im System gespeichert. Bei der nächsten Statusabfrage durch einen lizenzierten Anbieter erscheint der Spieler als nicht gesperrt. Der Anbieter kann das Spielkonto reaktivieren. Dafür ist die Vorlage des offiziellen Schreibens erforderlich. Ohne das Schreiben kann der Anbieter die Aufhebung nicht prüfen.

Die Aufhebung ist nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Rückkehr zum Spiel. Einige Anbieter verlangen eine erneute Verifizierung. Das ist insbesondere bei Anbietern der Fall, bei denen das Konto aufgrund der Sperre gesperrt oder gelöscht wurde. Die erneute Verifizierung kann einige Tage dauern. Sie ist kein Hindernis, aber ein zusätzlicher Schritt.

Die Aufhebung ist auch nicht gleichbedeutend mit einer dauerhaften Rückkehr. Die Behörde beobachtet das Spielverhalten nach der Aufhebung weiter. Wer erneut auffällig wird, kann erneut gesperrt werden. Das gilt insbesondere für Spieler, die sich mehrfach haben entsperren lassen. Die Anbieter sind verpflichtet, das Spielverhalten nach einer Aufhebung besonders zu beobachten.

Häufige Fehler bei der Aufhebung der OASIS-Sperre

Der häufigste Fehler ist der zu früh gestellte Antrag. Viele Spieler stellen den Antrag vor Ablauf der Mindestsperrdauer. Das Regierungspräsidium Darmstadt lehnt solche Anträge ab. Sie werden nicht bearbeitet und nicht aufbewahrt. Der Antrag muss nach Ablauf der Frist erneut gestellt werden. Das kostet Zeit und Nerven.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die unvollständige Unterlageneinreichung. Fehlt die Kopie des Personalausweises oder ist sie unleserlich, wird der Antrag nicht bearbeitet. Fehlt die Unterschrift, wird der Antrag nicht bearbeitet. Fehlt die Bestätigung über die Sperre, kann die Zuordnung erschwert werden. Sorgfältiges Ausfüllen und vollständige Unterlagen sind entscheidend.

Ein dritter häufiger Fehler ist die falsche Annahme, die Sperre ende automatisch. Die Sperre endet nicht automatisch. Sie bleibt bestehen, bis der Antrag gestellt und genehmigt wird. Wer nach Ablauf der Mindestdauer einfach versucht, sich bei einem lizenzierten Anbieter zu registrieren, wird feststellen, dass die Sperre noch aktiv ist. Der Anbieter fragt OASIS ab und verweigert die Registrierung.

Was passiert bei einem zu früh gestellten Antrag?

Ein zu früh gestellter Antrag wird nicht bearbeitet. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist den Antrag zurück. Es wird keine Bestätigung über den Eingang versendet. Der Antrag wird nicht aufbewahrt. Der Spieler muss nach Ablauf der Mindestsperrdauer einen neuen Antrag stellen. Der zu früh gestellte Antrag hat keine aufschiebende Wirkung.

Die Zurückweisung erfolgt in der Regel ohne Begründung. Der Spieler erhält keine Mitteilung, dass der Antrag zu früh gestellt wurde. Er erhält einfach keine Rückmeldung. Das führt zu Verwirrung und Frustration. Um das zu vermeiden, sollte die Mindestsperrdauer genau geprüft werden, bevor der Antrag gestellt wird.

Die Mindestsperrdauer ist im System gespeichert. Sie kann beim Regierungspräsidium Darmstadt erfragt werden. Dazu muss ein Antrag auf Auskunft aus dem Spielersperrsystem gestellt werden. Die Auskunft ist kostenlos. Sie kann online beantragt werden. Die Auskunft gibt Aufschluss über den Status der Sperre und die Mindestsperrdauer.

Was passiert bei einer Fremdsperre?

Bei einer Fremdsperre muss der Dritte, der die Sperre veranlasst hat, angehört werden. Das kann die Bearbeitung erheblich verzögern. Die Behörde muss dem Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Dritte kann der Aufhebung widersprechen. In diesem Fall entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Anhörung des Dritten ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dem Schutz des Dritten. Der Dritte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Sperre aufrechterhalten wird, wenn er der Ansicht ist, dass der Spieler weiterhin gefährdet ist. Die Behörde muss die Stellungnahme des Dritten berücksichtigen.

Die Anhörung kann auf dem Postweg oder digital erfolgen. Der Dritte erhält eine Mitteilung über den Antrag auf Aufhebung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist für die Stellungnahme beträgt in der Regel zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist entscheidet die Behörde. Die Entscheidung ergeht schriftlich.

Zusammenfassung: OASIS-Sperre aufheben 2026

Die Aufhebung der OASIS-Sperre ist ein formeller Prozess, der Geduld und Sorgfalt erfordert. Der Antrag kann erst nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei unbefristeten Selbstsperren beträgt diese ein Jahr, bei befristeten Sperren entspricht sie der beantragten Frist. Die digitale Antragstellung ist schneller als die postalische, setzt aber ein Nutzerkonto bei der BundID und die Online-Ausweisfunktion voraus.

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Die Wartezeiten sind uneinheitlich und hängen von der Arbeitsbelastung des Regierungspräsidiums Darmstadt ab. Aktuell bearbeitet die Behörde etwa 1.500 Anträge zur Sperraufhebung pro Woche. Eine Garantie für eine schnelle Bearbeitung gibt es nicht.

Nach der Aufhebung erhältst du ein Schreiben vom Regierungspräsidium Darmstadt, das die Aufhebung bestätigt. Ohne dieses Schreiben können lizenzierte Anbieter die Aufhebung nicht prüfen und das Spielkonto nicht reaktivieren. Bewahre das Schreiben sorgfältig auf. Die Aufhebung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an.

Häufig gestellte Fragen zur OASIS-Sperre Aufhebung

Wie lange dauert es, bis die OASIS-Sperre aufgehoben wird?

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Die Wartezeiten sind uneinheitlich. In foren berichten Nutzer von acht Wochen bis zu mehreren Monaten. Die digitale Antragstellung ist schneller als die postalische. Eine Garantie für eine schnelle Bearbeitung gibt es nicht.

Kann ich die OASIS-Sperre vor Ablauf der Mindestsperrdauer aufheben lassen?

Nein. Der Antrag kann erst nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Bei unbefristeten Selbstsperren beträgt diese ein Jahr. Bei befristeten Sperren entspricht sie der beantragten Frist. Antragseingänge vor Fristablauf sind unwirksam. Sie werden nicht bearbeitet und nicht aufbewahrt.

Was kostet die Aufhebung der OASIS-Sperre?

Die Aufhebung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an. Das gilt für die Selbstsperre, die Fremdsperre und die behördliche Sperre. Die Beantragung einer Sperre ist ebenfalls kostenlos. Das Regierungspräsidium Darmstadt erhebt keine Gebühren für die Bearbeitung von Sperren oder Aufhebungen.

Kann ich die OASIS-Sperre online aufheben lassen?

Ja. Seit Ende 2024 ist die Antragstellung vollständig digital möglich. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto bei der BundID und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Der digitale Antrag ist medienbruchfrei. Du musst keine Dokumente ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Die digitale Antragstellung ist schneller als die postalische.

Was passiert, wenn ich die OASIS-Sperre nicht aufheben lasse?

Die Sperre bleibt bestehen. Sie endet nicht automatisch. Du kannst bei keinem lizenzierten Anbieter spielen. Die Sperre ist unbefristet, bis du den Antrag auf Aufhebung stellst und genehmigt bekommst. Ohne Antrag bleibt die Sperre dauerhaft aktiv. Das gilt auch nach Ablauf der Mindestsperrdauer.

Kann ich trotz OASIS-Sperre in einem Online-Casino spielen?

Bei lizenzierten Anbietern nein. Die Abfrage bei OASIS ist verpflichtend. Bei Anbietern ohne deutsche Lizenz ja. Diese Anbieter sind nicht an OASIS angebunden und fragen das System nicht ab. Die Nutzung solcher Anbieter ist jedoch mit rechtlichen Risiken verbunden. Der Vertrag ist nach der Rechtslage, die der BGH 2024 bestätigt hat, unwirksam. Rückforderungen sind möglich, aber langwierig und nie garantiert.

Wie erfahre ich, ob meine OASIS-Sperre noch aktiv ist?

Du kannst eine Auskunft aus dem Spielersperrsystem beantragen. Die Auskunft ist kostenlos. Sie kann online beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Die Auskunft gibt Aufschluss über den Status der Sperre und die Mindestsperrdauer. Die Beantwortung dauert in der Regel einige Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstsperre und Fremdsperre?

Bei der Selbstsperre trägt sich der Spieler freiwillig in das System ein. Die Mindestdauer beträgt bei einer unbefristeten Selbstsperre ein Jahr, bei einer befristeten Sperre drei Monate. Bei der Fremdsperre beantragen Angehörige oder Gläubiger die Sperre. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr. Bei der Aufhebung einer Fremdsperre wird der Dritte angehört.

Kann ich die OASIS-Sperre umgehen?

Bei lizenzierten Anbietern nein. Bei Anbietern ohne deutsche Lizenz ja. Diese Anbieter fragen OASIS nicht ab. Die Nutzung ist jedoch mit rechtlichen Risiken verbunden. Der Vertrag ist unwirksam. Rückforderungen sind möglich, aber langwierig. Wir empfehlen, den regulären Weg der Aufhebung zu gehen.

Was passiert nach der Aufhebung der OASIS-Sperre?

Die Sperre wird im System gespeichert. Bei der nächsten Statusabfrage erscheinst du als nicht gesperrt. Der Anbieter kann das Spielkonto reaktivieren. Dafür ist die Vorlage des offiziellen Schreibens erforderlich. Ohne das Schreiben kann der Anbieter die Aufhebung nicht prüfen. Die Aufhebung ist nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Rückkehr zum Spiel.

Wie lange dauert es, bis ich nach der Aufhebung wieder spielen kann?

Das hängt vom Anbieter ab. Einige Anbieter reaktivieren das Konto sofort. Andere verlangen eine erneute Verifizierung. Die erneute Verifizierung kann einige Tage dauern. Sie ist kein Hindernis, aber ein zusätzlicher Schritt. Die Aufhebung selbst dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate.

Kann ich die OASIS-Sperre bei jedem Anbieter aufheben lassen?

Nein. Die Aufhebung erfolgt ausschließlich durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Antrag kann beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei jedem Anbieter eingereicht werden, der an das Sperrsystem OASIS angeschlossen ist. Der Anbieter leitet den Antrag an das Regierungspräsidium weiter. Die Entscheidung trifft das Regierungspräsidium.